Allgemeine Geschäftsbedingungen endlichbauen.at per 01.01.2016

§ (1) Allgemeines
Marketing Communication e.U. (nachfolgend Betreiber) betreibt auf der Internetplattform www.endlichbauen.at einen Firmenmarktplatz im Internet für die Firmenpräsentation von gewerblichen Betrieben (nachfolgend Kooperationspartner). Auf der Internetplattform befinden sich für Interessenten ein kostenloser Bereich und für Kooperationspartner ein kostenpflichtiger Bereich. Im kostenpflichtigen Bereich der Internetplattform haben Kooperationspartner die Möglichkeit ihre Firma und ihre Angebote zu präsentieren und Interessenten die Möglichkeit zum Kooperationspartner und umgekehrt Kontakt aufzunehmen. Der Umfang und die Kosten sind in den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Kooperationspartner denen diese AGB zu Grunde liegen angeführt. Der Betreiber stellt dem Kooperationspartner lediglich eine technische Schnittstelle zur Verfügung um sein Angebot den Interessenten zu präsentieren. Der Betreiber agiert zu keiner Zeit als Verkäufer, Vermittler, Erfüllungsgehilfe oder Käufer zwischen dem Kooperationspartner und Interessenten. Alle Informationen werden von Dritten zur Verfügung bzw. eingestellt und stellen keinerlei Angebote des Betreibers dar. Außerdem übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit und die Richtigkeit der publizierten Informationen und Angebote des Kooperationspartners auf der Internetplattform.

§ (2) Leistungen und Laufzeiten für Interessenten
Die Nutzung der Internetplattform ist für Interessenten ohne zeitliches Limit kostenlos möglich.

§ (3) Leistungen und Laufzeiten für Kooperationspartner
Die Mindestvertragsdauer zwischen Betreiber und Kooperationspartner beträgt 12 Monate. Abweichend davon können andere Laufzeiten auf der Kooperationsvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Der Vertrag beginnt jeweils am darauffolgenden 15. oder Monatsletzten eines Monats nach Vertragsunterzeichnung zu laufen, außer es wurde auf der Kooperationsvereinbarung ein anderer Vertragsbeginn schriftlich vereinbart. Der Kooperationspartner hat während der aufrechten Vertragslaufzeit jederzeit die Möglichkeit seine Daten zu korrigieren und zu bearbeiten bzw. Angebote auszutauschen und neu einzustellen. Änderungen sind per E-Mail an support@endlichbauen.at zu senden. Für Kooperationspartner mit mehreren Standorten muss gegebenenfalls eine zweite- oder Sammel- Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden um den Interessenten nicht in die Irre zu führen.

§ (4) Vorbehalt, Ablehnung und Deaktivierung durch den Betreiber
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Kooperationspartner aus wichtigem Grund abzulehnen, beispielsweise wenn der Kooperationspartner strafrechtliche Aktivitäten über die Plattform des Betreibers betreibt, für die Erfüllung des Kooperationsvertrages wichtige Angaben bewusst falsch gemacht hat oder/und wichtige Angaben zur Erfüllung des Kooperationsvertrages verschwiegen hat. Außerdem ist der Betreiber berechtigt den Kooperationspartnerbereich ohne weitere Ankündigung zu deaktivieren, insbesondere dann, wenn der fällige Rechnungsbetrag 30 Tage überfällig ist oder der Kooperationspartner trotz schriftlicher Verwarnung gegen die AGB´s verstößt. Der Betreiber ist berechtigt aber nicht verpflichtet bei einem offenen Saldo eine Mahnung per E-Mail an die Ansprechperson im Kooperationsvertrag zu senden, sollte das Zahlungsziel 7 Tage überschritten sein. Der Betreiber ist daher nach eigenem Ermessen berechtigt, sofort oder im Wiederholungsfall, den Kooperationsvertrag aufzukündigen. Bereits bezahlte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Eine Übermittlung einer außerordentlichen Kündigung per E-Mail ist ausreichend und gilt als zugestellt, wenn diese am E-Mail Server des Kooperationspartners einlangt.

§ (5) Pflichten des Kooperationspartners
Der Kooperationspartner ist für die korrekte Erfassung seiner Daten selbst verantwortlich und hat bei Fehlern den Betreiber umgehend schriftlich zu informieren. Außerdem garantiert und verpflichtet sich der Kooperationspartner die geltende Gesetzte und Rechte Dritter einzuhalten. Der Betreiber ist nicht verpflichtet dies zu Überprüfen und ist im Falle eines Verstoßes schad- und klaglos zu halten. Der Kooperationspartner hält den Betreiber schad- und klaglos gegenüber Dritten, die gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden, die aus einem Fehlverhalten des Kooperationspartners und der daraus entstehenden Rechtsverletzung resultieren. Der Kooperationspartner übernimmt sämtliche daraus entstehenden Kosten.

§ (6) Publikationen des Kooperationspartners
Der Kooperationspartner überträgt dem Betreiber für sämtliche Publikationen die uneingeschränkten Nutzungsrechte von Text und Bild für die vom Betreiber betriebenen Plattformen für die Dauer der Kooperationsvereinbarung. Der Betreiber behält sich damit das Recht, aber ist nicht verpflichtet, Publikationen auf Partnerseiten oder Medien von Partnern des Betreibers zu publizieren, ohne vorherige Zustimmung des Kooperationspartners. Der Kooperationspartner garantiert im Gegenzug, dass Text und Bildmaterial sein alleiniges Eigentum sind oder weist insbesondere bei Zitaten, Textduplikaten und Bildmaterial auf das Quellverzeichnis bzw. auf die Bildquelle des Eigentümers.

§ (7) Kooperationsentgelt und Zahlungsverzug
Die Höhe des Kooperationsentgeltes ergibt sich aus der Wahl des Paketes vom Kooperationspartner und ist auf der entsprechenden Kooperationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angeführt. Sämtliche Entgelte und Steuern werden bei Rechnungslegung berechnet und dem Kooperationspartner vorgeschrieben. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungslegung im Vorhinein wie auf der jeweiligen Kooperationsvereinbarung vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden Nachforderungsspesen verrechnet. Außerdem hat der Kooperationspartner sämtliche Spesen, die für die Einbringung der offenen Forderungen vom Betreiber anfallen, sowie zusätzlich sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Der Betreiber ist berechtigt bei einem Zahlungsverzug von 30 Tagen das gesamte Angebot bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen und Gebühren zu deaktivieren. Der Betreiber ist weiteres berechtigt bei einem Zahlungsverzug von 30 Tagen gewährte Rabatte für die laufende Rechnungsperiode nachzuverrechnen. Der Kooperationspartner hat für den Zeitraum der Deaktivierung keinen Anspruch auf Reduzierung oder Kostenersatz des vereinbarten Kooperationsentgeltes. Der Kooperationspartner ist nicht berechtig Forderungen vom Betreiber mit Forderungen vom Kooperationspartner gegenzurechnen. Der Kooperationspartner hat kein Recht aufgrund Garantie-, Gewährleistungsansprüchen oder einer Bemängelung Forderungen vom Betreiber einzubehalten.

§ (8) Haftung- und Gewährleistungsanspruch
Der Betreiber haftet in keinem Fall für unsachgemäße Bedienung durch den Kooperationspartner und deren daraus resultierenden Fehlfunktionen. Insbesondere dann, wenn der Kooperationspartner Hard- und/oder Software einsetzt die Fehlfunktionen in der Internetverbindung oder an Hardwarekomponenten des Kooperationspartners hervorrufen. Der Betreiber haftet nicht für unvollständige Daten und Angebote des Kunden. Der Betreiber haftet nicht für einen Serverausfall der Betreiber, der nicht länger als 72 Stunden innerhalb der vereinbarten vertraglichen Schaltung andauert. Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich für Schäden, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen und nachgewiesen werden. Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Kooperationspartner. Ersatzleistungen durch den Betreiber gegenüber dem Kooperationspartner für entgangene Aufträge, Folgeschäden, Ansprüche Dritter sowie Verlusten aller Art sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit des Internetangebotes bei Serverausfällen oder Ausfällen des Internets sowie sämtlicher Teilausfälle, die eine Publikation des Angebotes unmöglich machen. Der Betreiber haftet nicht für Zusagen bzw. Aussagen des Kooperationspartners Dritten gegenüber, welche eine Verletzung der geltenden Gesetze, der AGB´s und des Kooperationsvertrages darstellen.

§ (9) Kündigung der Kooperationsvereinbarung
Der Kooperationsvertrag wird zwischen dem Betreiber und dem Kooperationspartner abhängig vom gewählten Paket mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Danach verlängert sich die Kooperationsvereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, wenn die Kooperationsvereinbarung nicht fristgerecht und schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfristen sind auf der jeweiligen Kooperationsvereinbarung angeführt. Die Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen sind in der jeweiligen Kooperationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Sind auf der Kooperationsvereinbarung keine Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart so gilt generell für alle Kooperationsvereinbarungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab nächstfolgendem 15. oder Monatsletzten, an dem die Kooperationsvereinbarung schriftlich abgeschlossen wurde und eine schriftliche Kündigungsfrist von 2 Monaten. Die schriftlich und firmenmäßig gezeichnete Kündigung hat zeitgerecht per E-Mail oder per Einschreiben beim Betreiber einzutreffen. Eine zu spät eingelangte Kündigung wird zum Ende der nächsten Vertragsperiode wirksam. Der Betreiber wird den Kooperationspartner schriftlich vom Einlangen der Kündigung per E-Mail informieren.

§ (10) Änderungen
Für die abgeschlossene Kooperationsvereinbarung gelten ausschließlich diese AGB´s und Vereinbarungen, welche hier bzw. auf der Kooperationsvereinbarung festgehalten sind. Jede Änderung dieser AGB´s bzw. der Vereinbarungen auf der Kooperationsvereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen seitens Betreiber und Kooperationspartner firmenmäßig vereinbart werden um Wirksamkeit zu erlangen. Dies gilt auch für diesen Teil der AGB´s.

§ (11) Geheimhaltungsklausel
Der Betreiber und der Kooperationspartner, sowie sämtliche MitarbeiterInnen verpflichten sich für die Dauer des Kooperationsvertrages sowie auch darüber hinaus, sämtliche Daten und Informationen die den beiden Vertragspartnern zugänglich gemacht werden, Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden und diese darüber hinaus vertraulich behandeln. Der Betreiber speichert die beim Abschluss der Kooperationsvereinbarung angegebenen firmenmäßigen Stammdaten. Diese können nur durch den Betreiber selbst geändert werden und müssen durch den Kooperationspartner schriftlich, per E-Mail oder brieflich beantragt werden. Alle anderen relevanten Daten können vom Kooperationspartner selbstständig im eigenen Partnerbereich geändert werden. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, seine erhaltenen Benutzernamen und Passwörter geheim zu halten und trägt alle Konsequenzen selbst, die aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung heraus für ihn selbst sowie auch alle anderen Kooperationspartnern und dem Betreiber entstehen.
§ (12) Verweise auf Webseiten von Dritten
Der Betreiber distanziert sich ausdrücklich von verlinkten Webseiten und deren Inhalt und werden seitens des Betreibers auch nicht geprüft. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden, welcher Art auch immer, für verlinkte Webseiten und deren Inhalten.

§ (13) Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzrichtlinien des Betreibers, die auf den Webseiten des Betreibers publiziert sind, gemäß dem österreichischen Datenschutzgesetzes.

§ (14) Außerordentliche Kommunikation
Der Kommunikationspartner stimmt dem Empfang von Werbenachrichten nach §107 des Telekommunikationsgesetzes per E-Mail und/oder SMS oder per Telefon zu. Der Kommunikationspartner hat die Möglichkeit jederzeit mit einem E-Mail an office@mccw.at diese Zustimmung zu widerrufen.

§ (15) Gewinnspiele
Der Kooperationspartner hat jederzeit die Möglichkeit auf www.endlichbauen.at ein Gewinnspiel zu veranstalten, sofern dies technisch umsetzbar ist. Eine anfallende Gewinnsteuer trägt der Kooperationspartner bzw. der Gewinner. Dies ist in den Teilnahmebedingungen anzuführen. Die Abwicklung und Durchführung übernimmt zur Gänze der Kooperationspartner. Der Betreiber stellt lediglich den Bereich für die Publikation auf www.endlichbauen.at zur Verfügung und unterstützt den Kooperationspartner bei der Bewerbung im eigenen Ermessen. Einer Publikation auf Partnerseiten von www.endlichbauen.at wird durch den Kooperationspartner zugestimmt, stellt jedoch keinerlei Verpflichtung dieser durch den Betreiber dar. Die Durchführung der Gewinnspiele ist kostenlos, sofern Text und Bild vom Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden.

§ (16) Sonstiges
Der Betreiber und der Kooperationspartner vereinbaren aus diesen gegenwärtigen und allen zukünftigen AGB´s hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes in deutscher Vertragssprache. Als Erfüllungsort beiderseitiger Leistungen aus dem Kooperationsvertrag wird der Sitz des Betreibers vereinbart. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und dem Kooperationspartner, welche sich aus dem Kooperationsvertrag und künftigen ergeben wird als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers vereinbart.

§ (17) Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB´s und/oder der Kooperations-vereinbarung als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so behalten die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen dieser AGB´s und/oder der Kooperationsvereinbarung weiterhin ihre Gültigkeit. Der Betreiber und der Kooperationspartner verpflichten sich in diesem Fall, den ungültig, unwirksamen und unerfüllbaren Teil dieser AGB´s und/oder Kooperationsvereinbarung durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung bzw. Vereinbarung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht des Betreibers und des Kooperationspartners am nächsten kommt.

MCCW Marketing Communication e.U. – Achatzberg 46, 4352 Klam – T: +436765270725 – E: office@mccw.at – FN 436622 t LG Linz – UID: ATU69714213

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